Querschnittsziele im ESF
In der Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind im Operationellen Programm des Bundes die drei Querschnittsziele
- Gleichstellung der Geschlechter
- Antidiskriminierung (Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung) sowie
- Ökologische Nachhaltigkeit
prominent verankert. Die Ziele, die damit verfolgt werden, leiten sich direkt aus den Verordnungen der Europäischen Kommission sowie den korrespondierenden Planungsdokumenten auf Bundesebene ab.
Zur Unterstützung und beratenden Begleitung der ESF-Akteur/innen und -Akteure wurde von der ESF-Fondsverwaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Konsortium beauftragt, die Agentur für Querschnittsziele im ESF einzurichten. Der Auftrag wird im Zeitraum Januar 2015 bis (optional) Juni 2021 durchgeführt.
Im PEB-Projekt „Querschnittsthemen und Netzwerke im Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit Charlottenburg-Wilmersdorf“ mit Laufzeit bis Juni 2015 wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt, der für die Projektumsetzung Checklisten, hilfreiche Links und Projektbeispiele in Berlin zusammenfasst.