Hinweis: Für Projekte der ESF-Förderperiode 2014 – 2020 steht Ihnen die zgs consult GmbH als Ansprechpartnerin zur Verfügung, für Projekte der ESF-Förderperiode 2021 – 2027 wenden Sie sich bitte an die IBB.

In der Förderperiode 2021-2027 werden durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung für Projekte im Rahmen des Förderinstruments  

Lokal-Sozial-Innovativ (LSI) – Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation

Mittel zur Verfügung gestellt.

Die Förderung dient der sozialen Integration von Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung bedroht sind. Dabei sollen spezifische Herausforderungen berücksichtigt und Handlungsmöglichkeiten in den Berliner Bezirken erschlossen und genutzt werden. Mit dem Vorhaben wird die Verknüpfung von europäischer Beschäftigungspolitik mit den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Zielen Berlins (wie „Gute Arbeit“ und Fachkräfteentwicklung, soziale Teilhabe und Bekämpfung des Armutsrisikos) sichergestellt. Das Förderinstrument LSI unterstützt das Erreichen der Ziele des Sozialen Europas.

Im Rahmen des Förderinstrumentes LSI werden drei Projektarten gefördert:

A) Mikroprojekte sollen lokales Lösungspotential für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung aktivieren und Ideen aus verschiedensten Perspektiven generieren. Für benachteiligte Personengruppen werden mithilfe dieses Projekttypus neue Beschäftigungschancen eröffnet, um den sozialen Zusammenhalt auf lokaler Ebene zu stärken. Die Projektart Mikroprojekt sieht einen Teilnehmendenbezug vor. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt bis zu 20.000 EUR bei einer Luafzeit von sechs bis 12 Monaten.

B) Bei den Entwicklungsprojekten handelt es sich um Kooperations- und Vernetzungsprojekte mit hohem Beratungsanteil zur Entwicklung und Nutzung lokaler, sozial-innovativer Lösungsansätze zur Armutsbekämpfung und sozialen Inklusion. Kooperationen sind dabei Schlüsselfaktor und Förderbedingung. Entwicklungsprojekte haben keinen klassischen Teilnehmendenbezug. Die konzipierten Maßnahmen können im Anschluss im Rahmen eines Modellprojektes erprobt werden. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt bis zu 50.000 EUR bei einer Laufzeit von sechs Monaten.

C) Mit den Modellprojekten sollen die in den Entwicklungsprojekten erarbeiteten innovativen, noch nicht erprobten Ideen in komplexen, realen Situationen mit Teil-nehmerinnen und Teilnehmern umgesetzt werden. Die Vorschaltung eines Entwicklungsprojektes ist Fördervoraussetzung. Die Projekte nehmen Bezug auf die spezifischen lokalen Herausforderungen, vor denen die Bezirke im Hinblick auf Armutsbekämpfung, Förderung von Beschäftigung und sozialer Teilhabe stehen. Diese sind in den Aktionsplänen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) festgehalten und spiegeln den Konsens über den Beitrag der Bündnisse zu ihrer Lösung wider. Die zu entwickelnden Innovationen müssen unbedingt themenrelevante kommunale Kooperationspartner beteiligen, die davon profitieren können. Einsatz systematischer Methoden zur Entwicklung und Erprobung sozialer Innovationen ist Förderbedingung. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt bis zu 300.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.

Die Umsetzung der Förderung in der Förderperiode 2021-2027 erfolgt durch den Dienstleister Investitionsbank Berlin (IBB).