Hinweis: Für Projekte der ESF-Förderperiode 2014 – 2020 steht Ihnen die zgs consult GmbH als Ansprechpartnerin zur Verfügung, für Projekte der ESF-Förderperiode 2021 – 2027 wenden Sie sich bitte an die IBB.

PEB – mit lokalem Ansatz berufliche Kompetenzen erhöhen und erwerbslose Menschen auf ihrem Berufsweg unterstützen

Mit dem Programm „Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung“ (PEB) werden innovative Modellprojekte gefördert, die zu einer Verbesserung der sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Personen auf lokaler Ebene führen. Mit den Projekten werden die benachteiligten Personen in ihrem Lebensumfeld angesprochen, um ihre soziale und berufliche Integration zu erleichtern. Teilnehmer/innen sind Arbeitslose, auch Langzeitarbeitslose sowie Nichterwerbstätige, soweit es sich nicht um schulpflichtige Jugendliche handelt.  20 Prozent der Teilnehmenden sollten 54 Jahre und älter sein.

Die Förderung wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin zur Verfügung gestellt und in Kooperation mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit umgesetzt.

Ziele des Programms

Wesentliche Ziele des Programms sind:

  • Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern
  • die soziale Integration benachteiligter/arbeitsmarktferner Zielgruppen fördern
  • Stabilisierung von benachteiligten Zielgruppen und Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsmarkt
  • Erhöhung der persönlichen Kompetenz der jeweiligen Zielgruppen
  • Förderung innovativer Modellprojekte
  • kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) heranführen
  • einen Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen und Männern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund) leisten

Aufgrund des Modellcharakters sind verschiedene Ansätze zur Zielerreichung in den Projekten möglich. Es können eine Vielzahl von Methoden wie z. B. Beratung, sozialpädagogische Begleitung, praktische Erprobung, Coaching oder Workshops eingesetzt werden. Im Rahmen des Konzeptes können neue Konzepte getestet werden. Rahmenvorgaben für die Förderung bestehen hinsichtlich der betreffenden Zielgruppe, der Zielsetzung und Projektleistung. Dem Träger ist es freigestellt, die Rahmenvorgaben zur Umsetzung des Projektes zu präzisieren und eigen Akzente zu setzen, verschiedene Projektleistungen zu kombinieren. Die Projektdauer beträgt maximal drei Jahre.

Die Förderung

Die Höhe der Finanzierung aus Mitteln des ESF beträgt max. 50 Prozent der Projektkosten und ist auf 250.000 Euro pro Projekt für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Die nationale Kofinanzierung ist bei Antragstellung vom Antragstellenden vollständig nachzuweisen.

Soweit die erforderliche nationale Kofinanzierung nicht über Mittel der jeweiligen Bezirke oder von Dritten, wie Zuschüsse anderer öffentlich-rechtlichen Institutionen (z.B. Jobcenter)  oder auch private Mittel (Eigenmittel der Träger, Unternehmen) aufgebracht werden kann, ist ggf. eine anteilige Finanzierung aus Mitteln der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung bis zur einer Höhe von 25 % der Gesamtkosten vorgesehen.

Es werden nur die direkten Personalkosten und die Honorarkosten im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung nachzuweisen sein. Im Übrigen kommt eine Pauschale zur Anwendung (Pauschalsatz zur Ermittlung der Sachkosten in Höhe von 40% der direkten Personalkosten und der Honorarkosten). Der Nachweis der Sachkosten ist damit nicht mehr erforderlich.

Verfahren

Vorschläge für Projekte können bei den Geschäftsstellen der BBWA nach öffentlicher Bekanntgabe des Ideenaufrufs eingereicht werden. Die BBWA bringen sich in die Projektberatung, -begleitung, -kontrolle und -bewertung durch eine Beteiligung im Projektbeirat ein. Die Bildung des Beirates und die ordnungsgemäße Durchführung von Beiratssitzungen/-treffen sind Voraussetzungen der Zuwendung. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die Gremien der BBWA. Die ausgewählten Projekte werden von der zgs consult GmbH aufgefordert, einen Antrag auf Förderung im zentralen IT-Begleitsystem EurekaPlus 2.0 zu stellen. Nach Prüfung des Antrags erhält der Projektträger den Zuwendungsbescheid und kann mit der Umsetzung beginnen.