Wirtschaftsdienliche Maßnahmen
Das Programm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit“ dient der Förderung und Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Produktivität auf Ebene der Berliner Bezirke, um damit direkt oder indirekt Beschäftigungseffekte auszulösen. Gefördert werden nichtinvestive Wirtschaftsmaßnahmen mit besonderer Wirkung auf KMU von bis zu fünf Jahren:
- Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bezirken oder Bezirksverbünden (Bestandsaufnahmen Strategieentwicklung)
- Bezirkliches Stadtmarketing (Maßnahmen zur Stärkung der örtlichen Wirtschaftsstrukturen, Einkaufsstraßen)
- Bezirkliches Standortmarketing (Maßnahmen zur Imagebildung und Kommunikation des Bezirks als Wirtschaftsstandort)
- Bezirkliches Standortmanagement (Maßnahmen zur Standortsicherung, -entwicklung und -profilierung; Krisen- und Umzugsmanagement und Schaffung von Kooperationsplattformen)
- Aufbau von bezirklichen oder örtlichen Wirtschaftsnetzwerken (Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden im Bezirk),
- Kooperationsvorhaben von mehreren kleinen Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit (Beratung und Coaching bei Kooperationsvorhaben).
- Unterstützung von innovativen Maßnahmen von Sozialunternehmen, Unternehmen oder Start-Ups, die der Ressourcenschonung, der Stärkung von nachhaltigen Lieferketten und Stoffkreisläufen dienen oder die die Erneuerbare-Energie-Branche unterstützen.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Rahmen der Priorität 4 „Integrierte Städtische Entwicklung“.
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Berliner Bezirksämter. Die Förderung wird auf der Grundlage der Aktionspläne der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) gewährt und trägt hierdurch zur integrierten Förderstrategie „Lokale Partnerschaften für Wirtschaft und Arbeit“ des EFRE-Programms bei.
Die Förderung mit EFRE-Mitteln des Landes Berlin beträgt in der Regel 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Die maximale Höchstförderung durch EFRE-Mittel beträgt pro Projekt 300.000 Euro.
Detaillierte Informationen unter: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeische-strukturfonds/efre-foerderperiode-2021-2027/foerderung/integrierte-stadtentwicklung/