Wirtschaftsdienliche Maßnahmen
Ziel des Förderprogramms Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WdM) ist die Förderung und Stärkung der Wirtschaft auf bezirklicher Ebene. Gefördert werden nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen mit besonderer Wirkung auf die KMU:
- Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bezirken und Bezirksverbünden (Bestandsaufnahmen, Strategieentwicklung) mit Wirkung auf KMU,
- Bezirkliches Stadtmarketing (Maßnahmen zur Stärkung der örtlichen Wirtschaftsstrukturen, Einkaufsstraßen) mit Wirkung auf KMU,
- Bezirkliches Standortmarketing (Maßnahmen zur Imagebildung und Kommunikation des Bezirks als Wirtschaftsstandort) mit Wirkung auf KMU,
- Bezirkliches Standortmanagement (Maßnahmen zur Standortsicherung, -entwicklung und –profilierung; Krisen- und Umzugsmanagement und Schaffung von Kooperationsplattformen) mit Wirkung auf KMU,
- Aufbau von bezirklichen oder örtlichen Wirtschaftsnetzwerken (Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden im Bezirk),
- Kooperationsvorhaben von mehreren kleinen Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit (Beratung und Coaching bei Kooperationsvorhaben)
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Berliner Bezirksämter. Beantragt werden können nur Projekte, die im Rahmen eines Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit entwickelt und in einen entsprechenden Aktionsplan aufgenommen worden sind. Das Projekt muss zu den bezirklichen Handlungsfeldern passen.
Die Projektdauer beträgt max. 3 Jahre. Die förderfähigen Maßnahmen werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) teilfinanziert. Die maximale Höchstförderung pro Projekt beträgt 250.000 € EFRE-Mittel, das Gesamtvolumen max 500.000 € (inkl. Kofinanzierung).